Sein Vater Isidor lebte in Hamburg und lernte dort seine zukünftige Ehefrau Helene Blankenstein geb. Bluman kennen, geb. am 17. November 1892 in Hamburg. Das Paar heiratete am 22. Oktober 1921, und am 29. September 1922 wurde ihr einziges Kind Ralph Blankenstein geboren. Die Familie wohnte bis 1937 im Hamburger Stadtteil Hamm im Luisenweg 15 III. Isidor arbeitete seit 1932 als Generalvertreter in Tabakwaren für die Firmen Kuhlenkampf & Co. und Altmann und Budde. Seine Frau Helene war von 1932 bis 1935 als Sekretärin für das Französische Generalkonsulat in Hamburg tätig, und sein Sohn Ralph besuchte von 1932 bis 1937 die Talmud Tora Schule.
Im April 1937 wurde Isidor Blankenstein wegen seiner "nichtarischen" Herkunft seine Vertretung entzogen. Daraufhin verließ er mit seiner Frau Helene und seinem Sohn Ralph Hamburg und fuhr mit ihnen nach Holland. Durch Unstimmigkeiten über schuldig gebliebene Geldbeträge bei den Firmen Kuhlenkampf & Co. und Altmann und Budde in Höhe von ca. 6000 Reichsmark wurde gegen Isidor ein Haftbefehl erlassen wegen des angeblichen Versuches, sich Vermögen von Fremden rechtswidrig zu verschaffen. Als er seine Mutter in Deutschland besuchen wollte, wurde er in Kleve (Düsseldorf) verhaftet und am 3. Juni 1937 in das Zuchthaus nach Hamburg überführt. Isidor bestritt, sich strafbar gemacht zu haben und beantragte erfolgreich die Aufhebung des Haftbefehls. Er wurde am 7. Juli 1937 aus der Gefangenenanstalt entlassen und kehrte zur seiner Familie nach Holland zurück. Doch dadurch entzog er sich der Auflage, sich bei der Polizei zu melden. Nun wurde erneut ein Haftbefehl gegen ihn verhängt. Isidor war bis September 1938 in Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, die er jedoch im Zuge seiner Ausreise verlor und staatenlos wurde.
Sein letzter Wohnaufenthalt in den Niederlanden war das Internierungslager in Hoorn (Nord Holland). Dort wurde er 1940 wieder verhaftet und zunächst nach Amsterdam gebracht, um erneut in das Zuchthaus nach Hamburg überführt zu werden. In der Strafsache gegen Isidor Blankenstein vertrat ihn sein "Konsulent" M. Israel Samson. (Als Konsulent wurden jüdische Juristen bezeichnet, denen die generelle Zulassung als Rechtsanwalt zwar entzogen worden war, die aber die Genehmigung hatten, andere Juden juristisch zu vertreten oder zu beraten.) Am 21. Juli 1941 wurde Isidor aus der Haftanstalt in Hamburg entlassen. Das Amtsgericht Hamburg, Abteilung 135, sprach am 1. Oktober 1941 das Urteil, nach dem der Angeklagte Isidor Blankenstein von der Anklage des Betruges zum Nachteil der Firma Altmann freigesprochen, gleichzeitig aber wegen Untreue zum Nachteil der Firma Kuhlenkampf & Co. zu neun Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Diese Strafe galt durch die Untersuchungshaft als verbüßt.
Lange konnte Isidor Blankenstein die gerade wiedererlangte Freiheit nicht genießen, denn ca. drei Wochen später erhielt er an seiner letzten Wohnadresse in Hamburg, der Heinrich-Barth-Straße 10 (bei Seligmann) den Deportationsbefehl. Isidor Blankenstein wurde am 25. Oktober 1941 nach Lodz deportiert, am 5. April 1942 starb er in im dortigen Getto.
Helene Blankenstein wurde in den Niederlanden am 16. Juli 1940 in das Durchgangslager Westerbork gebracht, dort blieb sie bis zum 4. September 1944 und wurde dann nach Theresienstadt deportiert. Sie wurde am 8. Mai 1945 befreit und überlebte den Zweiten Weltkrieg.
Isidors Sohn Ralph Blankenstein wurde am 6. Juni 1942 ebenfalls nach Westerbork gebracht, von dort aus wurde er am 4. September 1944 zunächst nach Theresienstadt und anschließend am 29. September 1944 in das Vernichtungslager Auschwitz deportiert und ermordet. Ralph Blankenstein wurde nach dem Krieg auf den 2. Februar 1945 für tot erklärt.
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